Der Zweck ist derselbe: die Sicherung von Autonomie und Selbstbestimmung und
dadurch der verfassungsrechtlich garantierten Menschenwürde. Ausschlaggebend für
die rechtliche Beurteilung ist das Gefährdungspotenzial.[1] Meine Unterscheidung
wird sich daher auf die Fragen konzentrieren, auf welche Art und Weise Private
und öffentliche Stellen die Persönlichkeit verletzen können, wodurch sich diese