Zivilgesetzbuch Die Schutzparameter des zivilrechtlichen und des verfassungsrechtlichen Persönlichkeitsrechts Der Zweck ist derselbe: die Sicherung von Autonomie und Selbstbestimmung und dadurch der verfassungsrechtlich garantierten Menschenwürde. Ausschlaggebend für die rechtliche Beurteilung ist das Gefährdungspotenzial.[1] Meine Unterscheidung wird sich daher