Datenschutzrecht Selbstbestimmung und Designdatenschutz Der vorliegende Beitrag bildete die Grundlage für meinen Vortrag zum selben Thema am Internationalen Rechtsinformatik Symposion IRIS 2019 in Salzburg und ist im Tagungsband sowie im Jusletter IT vom 21.
Zivilgesetzbuch Die Schutzparameter des zivilrechtlichen und des verfassungsrechtlichen Persönlichkeitsrechts Der Zweck ist derselbe: die Sicherung von Autonomie und Selbstbestimmung und dadurch der verfassungsrechtlich garantierten Menschenwürde. Ausschlaggebend für die rechtliche Beurteilung ist das Gefährdungspotenzial.[1] Meine Unterscheidung wird sich daher